
Im altwürttembergischen Gebiet war nach einem Testament von Graf Eberhard im Bart (1492) die Ansiedlung von Juden bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts
verboten. Die reichen, unmittelbaren Freiherren von Liebenstein, die im Besitz des Rittergutes Jebenhausen waren, ermöglichten durch einen Schutzbrief im Jahre 1777 eine jüdische Siedlung, die zu den größten in Württemberg zählte.
Hinweis:
Männliche Besucher werden gebeten, Kopfbedeckung bei der Führung zu tragen.
Tickets gibts im ipunkt im Rathaus und online.